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effektivzinsen
Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen
Die Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen für Versicherungsunternehmen, wenn die Zahlungen in Raten erfolgen ist geregelt und es können Forderungen gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
Hinzugefügt am 05.02.2010 - 00:01:12 von rainer66 - 1 Benutzer
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