bin mehr oder weniger "verklagt" worden. ne, verklagt ist zu hart.. das gegen mich gerichtete Ermittlungsverfahren ist wegen geringer schuld (natürlich) von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.. aber die Plattenfirma bzw. deren Kanzlei will in eigener Sache dennoch 300 Euro Entschädigung. Ich soll im Internet als Nutzer des Peer-to-Peer Netzwerkes eMule am 03.10.2005 um 15.28 die Datei Warren_G-In_the_mid_night_hour_advance_2005_jce_www.goldesel
.to.rar durch Freigabe auf meiner Festplatte zum Upload angeboten haben.
Im Forum wird die Gesetzeslage in Deutschland zum Thema Filesharing erleutert und es gibt viele Tipps wie man legal downloaden kann. Hauptsaechlich gibt es Infos zum P2P Client Emule und die davon erhaeltichen verschiedenen Versionen.
Die Rechtsanwälte Weigert & Wolf geben Informationen, wie man sich nach einer Abmahnung wegen der Nutzung von Tauschbörsen (Filesharing) verhält. Ein richtiges Vorgehen hilft meist, glimpflich davon zu kommen.