Bei der Bauleitung werden die Leistungsphasen 6 – 9 der HOAI angesprochen und ausgeführt. Der Bauleiter ist dann direkt mit der Ausführung der Bauleistungen beauftragt und stellt das Bindeglied zwischen den Bauherren und den ausführenden Firmen dar.
Der Bauleiter ist für Fehler in der Bauleitung haftbar.
Die Kosten hierfür richten sich im allgemeinem nach der HOAI.
Die Kaufberatung erfolgt zu Immobilien aller Art, von der einzelnen Wohnung über Ein- und Mehrfamilienhäuser bis hin zu großen Gewerbeimmobilien und Grundstücken.
Dabei werden mittels Messungen die Gewerke auf Bauschäden wie Feuchteschäden, Mauerwerkrisse, Holzschädlinge und Ausbauschäden überprüft und ggf. die Ursachen ermittelt. Es wird dabei grundsätzlich das gesamte Gebäude bautechnisch untersucht und begutachtet. Grundsätzliche Aussagen zur Haustechnik unter Sichtprüfung der Heizungsanlage und dem Stromkasten werden getroffen.