Öffentliche und gewerbliche Gebäude müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGVA 8 mit Sicherheits- leitmarkierungen und Schildern ausgestattet sein, die auch bei totalem Stromausfall sichtbar sind. Das gilt für alle Gewerbebauten und öffentliche Gebäude. Die Vorschriften gelten also für alle Gewerbegebäude und öffentliche Gebäude. Je nach Gebäudeart und –nutzung sind nicht bodennahe und/oder bodennahe Flucht- und Rettungs-Leitsysteme Vorschrift.
Hotelzimmerkarten befinden sich in Hotelzimmern und enthalten den Standort und Fluchtwegmarkierungen sowie Anweisungen zum Verhalten im Brandfall bzw. Notfall.
Grundriß an Betrachterstandort angepasst, mit mehrsprachigen Verhaltenshinweisen.
P.E.R. GmbH sztellt solche Hotelzimmerkarten her. Hotels, Brandschutz, Feueralarm ...