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Die stetig steigende Popularität des Internets und die damit einhergehenden spezifischen Rechtsprobleme, haben ein neues Rechtsgebiet begründet – das Internetrecht. Es befasst sich mit den Rechten und Pflichten im World Wide Web. Von besonderer Bedeutung für das Internetrecht sind die bekannten Vorschriften aus dem Medien- und Telekommunikationsrecht, die vom Gesetzgeber nur langsam an das neue Medium angepasst werden.
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Hinzugefügt am 08.06.2010 - 10:11:14
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von jeanluc
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http://www.internetrechtsiegen.de/
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Gewerbliche eBay-Händler müssen private Verbrauchern eine mindestens 2-jährige Garantie auf Neuware einräumen. Für gebrauchte Ware liegt die Garantiezeit bei mindestens einem Jahr. Der Verbraucher hat das Recht den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, gegen Rücksendung der Ware muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten. Geht die Ware auf dem Postweg verloren, muss der Verkäufer Ersatz leisten.
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Hinzugefügt am 07.07.2010 - 11:25:02
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von jeanluc
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- 1 Benutzer
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http://www.youtube.com/watch?v=FLWLdBqUF3o
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