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jedermannsrecht
Das schwedische Jedermannsrecht Das schwedische Jedermannsrecht
In Schweden gilt von alters her das Jedermannsrecht, wonach auch Privatland von jedem betreten werden darf, solange er niemanden stört und nichts beschädigt. Man muss sich aber außer Sichtweite von Wohnhäusern bewegen und darf nicht an Privatstegen anlegen. Möchte man auf Privatland zelten, gehört es zum guten Ton, den Eigentümer zu informieren.
Hinzugefügt am 27.06.2010 - 16:47:09 von nelli - 1 Benutzer
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