Wer in eine neue Wohnung zieht, muss beim Verwalter eine Mietkaution hinterlassen. Die Mietkaution beträgt zumeist 2-3 Kaltmieten. Das Geld für die Kaution ist natürlich nicht weg, denn sie muss vom Verwalter auf ein Sparbuch mit Zinsen angelegt werden.
Der Vermieter fordert vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Der Mieter erhält seine Kaution vom Vermieter zurück, wenn der Mietgegenstand
(im vereinbarten Zustand) zurückgegeben wird.
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