Öffentliche und gewerbliche Gebäude müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGVA 8 mit Sicherheits- leitmarkierungen und Schildern ausgestattet sein, die auch bei totalem Stromausfall sichtbar sind. Das gilt für alle Gewerbebauten und öffentliche Gebäude. Die Vorschriften gelten also für alle Gewerbegebäude und öffentliche Gebäude. Je nach Gebäudeart und –nutzung sind nicht bodennahe und/oder bodennahe Flucht- und Rettungs-Leitsysteme Vorschrift.