Die wichtigsten Infos zum Thema Pflege, Pflegestufe 1 bis 3 und Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufen. Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Ob und welche Pflegeleistungen notwendig sind, wird bei gesetzlichen krankenversicherten Personen durch den Medizinischen Dienst der Krankversicherungen oder den Sozialmedizinischen Dienst in einem Gutachten bei einem angemeldeten Hausbesuch ermittelt. Bei privat Pflegeversicherten wird dieses Gutachten bei gleichen Bewertungsmaßstäben durch die Medicproof GmbH erstellt.