Man kann nicht einfach kündigen, wie man das möchte. Man muss die Kündigungsfristen Mietvertrag einhalten, daran führt kein Weg vorbei. Wer diese nicht einhält, der riskiert den Gang vor den Richter.
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner befasst sich seit mehr als 25 Jahren erfolgreich mit der Regulierung Schmerzensgeldansprüchen. Die gründliche Erfassung des medizinischen Sachverhalts und der persönlichen Umstände sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Regulierung von Personenschäden. Hier liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Statt lange Prozesse zu führen ist es das erklärte Ziel, eine außergerichtliche Regulierung zu erreichen.