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Heilpraktiker.
Nur Personen mit staatlich bestandener Prüfung dürfen sich Heilpraktiker nennen. Prüfung besteht aus drei Teilen, nämlich schriftlich, mündlich und praktisch. Nötige Fähigkeiten erforderlich.
Hinzugefügt am 02.12.2009 - 13:00:36
von
lacky
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