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schriftlich
Heilpraktiker. Heilpraktiker.
Nur Personen mit staatlich bestandener Prüfung dürfen sich Heilpraktiker nennen. Prüfung besteht aus drei Teilen, nämlich schriftlich, mündlich und praktisch. Nötige Fähigkeiten erforderlich.
Hinzugefügt am 02.12.2009 - 13:00:36 von lacky - 1 Benutzer
staat staatlich pruefen pruefung schriftlich muendlich praktisch
http://www.hp-haupts.de/heilpraktiker.html
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