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In Schweden gilt von alters her das Jedermannsrecht, wonach auch Privatland von jedem betreten werden darf, solange er niemanden stört und nichts beschädigt. Man muss sich aber außer Sichtweite von Wohnhäusern bewegen und darf nicht an Privatstegen anlegen. Möchte man auf Privatland zelten, gehört es zum guten Ton, den Eigentümer zu informieren.
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Hinzugefügt am 27.06.2010 - 16:47:09
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von nelli
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schweden jedermannsrecht privatland schwedisch
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Der Unterschied zwischen der schwedischen Schriftsprache und der Umgangssprache ist seitdem offiziellen Verschwinden der Pluralformen der Verben auch in der Schriftsprache vor mehrals 100 Jahren und der Akzeptierung von Kurzformen einiger Verbenerheblich geringer geworden.
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Hinzugefügt am 24.12.2011 - 22:15:36
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von nelli
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schwedisch sprache grammatik schwedisch-deutsch schwedisch-translator
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Die alten schwedische Landschaftsbezeichnungen stimmen heute nicht mehr mit der Provinzeinteilung des Landes überein. Viele von diesen Landschaften waren Herzogtümer. Einige Landschaften sind heute noch Titularherzogtümer. Värmland z.B. hatte früher sein eigenes Gesetz (Värmlandslagen) und sein eigenes Landsthing, das auf der Insel Tingvalla lag.
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Hinzugefügt am 17.03.2012 - 17:16:29
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von nelli
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schwedisch-translator schwedisch schweden schwedisch-deutsch landsthing vaermlandslagen
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