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LANTOW, MARBACH + Partner GbR, steuerfreie Kapitalanlage und Abgeltungssteuer sparen. Die Abgeltungssteuer gilt für alle laufenden Zinserträge, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 gutgeschrieben werden. Dazu gehören Aktien, Aktienfonds, Investmentfonds, alle verzinslichen Wertpapiere wie Rentenpapiere, festverzinsliche Schuldverschreibungen und Zertifikate auch ohne Kapitalgarantie. Der Erwerbszeitpunkt der verzinslichen Wertpapiere spielt dabei keine Rolle. Angefallene Verluste sind mit positiven Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden verrechenbar.
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