Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, nicht bei Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung, die vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützt und Kinder im Kindergarten u.ä. sowie Schüler und Auszubildende/Studenten bei Unfällen an ihrer Ausbildungsstätte und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause absichert, gehört zur allgemeinen Sozialversicherung.