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Urteil: Mieterhöhung auch bei unangekündigter Modernisierung zulässig Urteil: Mieterhöhung auch bei unangekündigter Modernisierung zulässig
Natürlich sind Modernisierungsmaßnahmen im Haus schön, nur wenn die Kosten dafür dann auf die Mieter abgewälzt werden, freuen sich wohl nur die wenigsten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied nun, dass dies sogar dann möglich ist, wenn die Modernisierungsmaßnahme vorher nicht angekündigt wurde.
Hinzugefügt am 08.03.2011 - 13:06:38 von sarahweinz - 1 Benutzer
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