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wohnraummiete
Minderung der Miete Minderung der Miete
Mietwohnungen muss die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzen und dauerhaft in einem entsprechenden Zustand gehalten werden. Der Vermieter ist verpflichtet Mängel wie schimmelige Wände, zugige Fenster und Türen, defekte Heizungsanlagen und ähnliches umgehend abzustellen, anderenfalls hat der Mieter das Recht die monatliche Miete (brutto) zu kürzen. Eine grobe Orientierung über eine angemessene Kürzung geben spezielle Mietminderungstabellen.
Hinzugefügt am 07.07.2010 - 11:32:18 von jeanluc - 1 Benutzer
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http://www.youtube.com/watch?v=HCxhHlj4PBw
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