Das wichtigste zum Thema Arbeitnehmersparzulage für VL Sparer. Ganz einfach: die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr mit der Steuererklärung zusammen beantragt werden.
Dazu bekommt man von dem Anbieter der abgeschlossenen VL Sparform eine Bescheinigung, die der Anlage N der Steuererklärung beigefügt werden muss.